UKW-Sprechfunkzeugnis
Das alte UKW-Sprechfunkzeugnis
Das UKW-Sprechfunkzeugnis – früher ein grauer Schein wie der uralte Kfz-Führerschein – galt bis 1999 für den UKW-Sprechfunk in der See- und in der Binnenschifffahrt.
Einführung des GMDSS
In den Jahren 1992 bis 1999 wurde weltweit unter Führung der UN-Organisationen IMO und ITU ein neues Seefunksystem eingeführt, das Global Maritime Distress and Safety System GMDSS. GMDSS ist eine weltweit einheitliche Sammlung von rechtlichen und technischen Vorschriften und brachte – neben neuen weltweit einheitlichen Seefunkzeugnissen – völlig neue Alarmierungs- und Empfangsmöglichkeiten mit sich. Dies hatte zur Folge, dass a) der Funker auf den Schiffen wegrationalisiert wurde und b) die Aufgaben des Funkers nun von der Brücke erledigt wurden. Doch dafür musste das gesamte Brückenpersonal wieder auf eine Seefahrtschule gehen, um eine GMDSS-Funkausbildung zu absolvieren und ein GMDSS-Seefunkzeugnis abzulegen.
Neue UKW-Sprechfunkzeugnisse
Nicht anders erging es der Sportschifffahrt. Das UKW-Sprechfunkzeugnis gilt für den alten Seefunk – aber nicht für das GMDSS. Doch den alten Seefunk gibt es ab 1999 nicht mehr. Daher gilt das UKW-Sprechfunkzeugnis seitdem nur noch für den UKW-Sprechfunk in der Binnenschifffahrt. Um weiterhin am UKW-Sprechfunk auf See teilnehmen zu können, mussten auch die Wassersportler ein neues GMDSS-Funkzeugnis erwerben; es hieß zuerst Betriebszeugnis und wurde später in Funkbetriebszeugnis umbenannt.
UKW-Sprechfunk in der Binnenschifffahrt
Doch damit ist das UKW-Sprechfunkzeugnis nicht überflüssig geworden. Im Gegenteil, in der Binnenschifffahrt wird UKW-Sprechfunk viel häufiger als auf See genutzt. Man denke etwa an ein Binnenschiff, das aus der Mosel kommt und in den Rhein einlaufen möchte. Das Binnenschiff kann doch nicht wie ein LKW anhalten, der Schiffsführer kann nicht nach vorne gehen und gucken, ob frei ist. Schon allein die Strömung würde dies verhindern. Vielmehr ruft er über UKW-Sprechfunk einige Minuten, bevor er in den Rhein einläuft, die «Rheinschiffahrt im Bereich der Moselmündung» und kündigt an, dass er in wenigen Minuten aus der Mosel in den Rhein einlaufen und dort z. B. zu Tal weiterfahren wird. Rheinschiffe, die zu dem Zeitpunkt die Moselmündung erreichen werden, melden sich, um die Fahrweise abzusprechen. Nicht nur das Passieren unübersichtlicher Stellen, sondern auch Wende- Überhol- Ausweich- und Abbiegemanöver werden zwischen Binnenschiffen per UKW-Sprechfunk abgesprochen. Das gilt auch für den Fahrwasserseitenwechsel, wie er auf allen Flüssen ständig zu beobachten ist. Um alle notwendigen Gespräche führen und gleichzeitig hören zu können, haben Binnenschiffe heute drei, vier oder sogar fünf UKW-Sprechfunkgeräte an Bord.
Angesichts der inzwischen recht günstigen Preise für Funkgeräte sind auch binnen die meisten Sportboote und Yachten mit einem UKW-Sprechfunkgerät ausgerüstet oft sogar mit zweien. Neben dem Schiff-Schiff-Verkehr ist auch der Nautische Informationsfunk sehr interessant. Hierunter fällt der gesamte UKW-Sprechfunk mit Schleusen und den Revierzentralen. Deren Kanäle sind an den Ufern mit großen blauen Hinweistafeln angegeben. Hier hört man regelmäßig alles Wichtige über die betreffende Wasserstraße. Sogar Staus und Wartezeiten vor manchen Schleusen werden gemeldet. Und wenn an Bord ein ernstes Problem auftritt, wendet man sich am besten per UKW-Sprechfunk an die nächste Revierzentrale.
UKW-Sprechfunkzeugnis – gesetzlich vorgeschrieben
Auf allen Fahrzeugen mit UKW-Sprechfunk muss aber der Bootsführer ein UKW-Sprechfunkzeugnis besitzen (selbst wenn das Gerät nicht benutzt wird). Wer ohne gültiges UKW-Sprechfunkzeugnis die Verfügungsgewalt über ein Sprechfunkgerät besitzt, kann hart bestraft werden. Immer wieder wird berichtet, dass ganze Häfen plötzlich wasser- und landseitig abgesperrt werden und dann alle Sportboote von Zoll, Polizei und Bundesnetzagentur kontrolliert werden (Zoll: versteuerter Diesel, MWSt, Polizei: Fahrzeug- und Sportbootführerschein, Bundesnetzagentur: Frequenzzuteilungsurkunden und UKW-Sprechfunkzeugnis).
Die neuen Seefunkzeugnisse
Für die Binnenschifffahrt reicht das UKW-Sprechfunkzeugnis aus, für den Seefunk im Küstenbereich (12-sm-Zone) ist das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) erforderlich und für die hohe See wird das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) benötigt.
Vereinfachte Prüfung
Wichtiger Hinweis für die Prüfung: Wer das UKW-Funkbetriebszeugnis oder das Allgemeine Funkbetriebszeugnis schon besitzt oder die Prüfung am gleichen Tage ablegt, kann das UKW-Sprechfunkzeugnis mit einer vereinfachten Ergänzungsprüfung erwerben.
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